Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Von der Verpflichtung zur Chance

Im Jahr 2011 setzten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte neue Maßstäbe für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte innerhalb der Geschäftswelt. Basierend auf den Säulen „Protect“, „Respect“ und „Remedy“, geben sie einen umfassenden Rahmen für Unternehmen vor, um negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte zu minimieren. Deutschland griff diese Initiative auf und verabschiedete das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches die Prinzipien in verbindliches nationales Recht überführt und Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferketten entsprechend zu gestalten und zu überwachen.

Die Säulen der UN-Leitprinzipien und ihre Umsetzung im LkSG

Das LkSG konkretisiert die Forderungen der UN-Leitprinzipien und setzt klare Anforderungen für Unternehmen:

Protect: Die Regierungsverantwortung zum Schutz der Menschenrechte wird durch die Verpflichtung von Unternehmen unterstrichen, ihre Geschäftspraktiken und die ihrer Zulieferer zu überwachen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Respect: Unternehmen müssen proaktiv handeln, indem sie Due-Diligence-Prüfungen durchführen, um Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und anzugehen.

Remedy: Die Einführung von Beschwerdemechanismen soll Betroffenen die Möglichkeit bieten, Verstöße zu melden und Wiedergutmachung zu suchen.

Kernanforderungen des LkSG an Unternehmen

Das LkSG verlangt von Unternehmen, eine umfassende Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen:

  • Grundsatzerklärung: Unternehmen müssen ihre Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte öffentlich erklären.
  • Risikoermittlungsverfahren: Es müssen Verfahren eingerichtet werden, um potenzielle und aktuelle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren.
  • Abwendung und Überprüfung: Identifizierte Risiken und nachgewiesene Verstöße müssen durch angemessene Maßnahmen minimiert und/oder abgestellt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
  • Transparente Berichterstattung: Unternehmen müssen über ihre Fortschritte bei der Einhaltung der Menschenrechtsstandards berichten.
  • Beschwerdemechanismus: Ein Mechanismus für die Meldung und Bearbeitung von Beschwerden muss eingerichtet werden.

Auswirkungen auf Groß- und Kleinunternehmen

Während das LkSG direkt größere Unternehmen adressiert, die in Deutschland ansässig sind oder dort signifikante Geschäftstätigkeiten ausüben, hat es auch indirekte Auswirkungen auf KMU. Diese kleineren Unternehmen können von ihren größeren Partnern aufgefordert werden, bestimmte Menschenrechts- und Umweltschutzstandards zu erfüllen, um Teil ihrer Lieferkette zu bleiben. Dies schafft einen Ripple-Effekt, der die Einhaltung dieser Standards über die gesamte Lieferkette hinweg fördert. Die Übertragung der Sorgfaltspflichten an Zulieferer ist nicht zulässig, was eine risikobasierte Herangehensweise und die Beachtung der Prinzipien der Angemessenheit und Wirksamkeit erfordert. Aber auch für KMU lohnt es sich, das LkSG einmal ins Auge zu fassen und dessen Prinzipien, angepasst an die eigene Unternehmensgröße, umzusetzen.

Das BAFA als Überwachungs- und Unterstützungsinstanz

Unternehmen außerhalb des direkten Anwendungsbereichs des LkSG müssen zwar nicht direkt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bericht erstatten, aber die im LkSG verankerten Prinzipien betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Risikoanalyse und der Implementierung effektiver Präventionsmaßnahmen. Verpflichtete Unternehmen können sich nicht allein auf vertragliche Zusicherungen oder Bescheinigungen ihrer Zulieferer verlassen, sondern müssen aktiv in die Gestaltung ihrer Lieferketten eingreifen, um den Anforderungen des LkSG gerecht zu werden. Die Durchführung von Schulungen und die aktive Einbindung in die Sorgfaltsprüfungen sind wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das LkSG sieht strenge Sanktionen für Unternehmen vor, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen:

  1. Bußgelder: Unternehmen können mit Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder, bei einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro, mit bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
  2. Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren: Bei Überschreitung einer bestimmten Bußgeldhöhe droht Unternehmen der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren.
  3. Gerichtsprozesse: Betroffene können mit Unterstützung von NGOs Klage vor deutschen Gerichten gegen Unternehmen erheben, die ihre Pflichten vernachlässigen.

Herausforderungen, Chancen und der Weg nach vorn

Das LkSG eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken und sich als Vorreiter in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz zu positionieren. Die Herausforderungen, insbesondere für KMU, liegen in der Implementierung effektiver Risikoanalyse- und Beschwerdemechanismen. Jedoch bietet das Gesetz auch die Chance, durch verbesserte Menschenrechts- und Umweltschutzstandards in den Lieferketten die eigene Marke zu stärken und das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Die Unterstützung durch das BAFA und die enge Zusammenarbeit aller Stakeholder sind entscheidend für den Erfolg der Implementierung des LkSG. Unternehmen sind angehalten, eine aktive Rolle in der Gestaltung ihrer Lieferketten zu übernehmen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch einen positiven Einfluss auf die globale Wirtschaft und Gesellschaft zu nehmen.

In der Summe stellt das LkSG einen bedeutenden Schritt hin zu einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Geschäftswelt dar. Es fordert Unternehmen auf, über den Tellerrand hinauszuschauen und einen Beitrag zur Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz zu leisten. Für Einkaufsleiter und Geschäftsführer bietet das Gesetz die Möglichkeit, ihre Unternehmensstrategien anzupassen und sicherzustellen, dass ihre Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch als positive Kraft in der Welt agieren. Unternehmen, die sich im Sinne des LkSG aufgestellt haben, können auch die Anforderungen der neuen EU-Berichtspflicht (CSRD) leichter erfüllen.

Sie sind nicht allein

Wir bei JARO verstehen die Herausforderungen, vor denen viele Unternehmen stehen, wenn es darum geht, das LkSG umzusetzen und auch tatsächlich zu leben. Denn nur so können Unternehmen es in eine echte Chance umsetzen. Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie pragmatisch und an Ihren individuellen Gegebenheiten orientiert durch die Schritte zur Implementierung der Anforderungen des LkSG. Unser Ziel ist es Ihr Team zu befähigen, die Materie wirklich zu verstehen und selbstständig in die Praxis umzusetzen, so dass Sie schnellstmöglich nicht mehr auf externe Hilfe angewiesen sind.
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